Kosten & Förderung

– schulgeldfrei lernen und clever gefördert werden

Gute Nachricht vorweg: Unsere Ausbildungen in Pflege, Ergotherapie und Podologie sind schulgeldfrei. Und wer sich weiterbildet, wird von Bund und Land Schleswig-Holstein mit mehreren Programmen unterstützt. Hier findest du beides auf einen Blick – von der Schulgeldfreiheit bis zum Aufstiegs-BAföG.

Sparschwein auf einem Bücherstapel als Symbol für finanzielle Förderung.

Schulgeldfrei: deine Ausbildung kostet kein Schulgeld

An der AGS zahlst du für deine Ausbildung kein Schulgeld. Das ist in Schleswig-Holstein politisch gewollt und finanziert – damit der Weg in einen Gesundheits- oder Sozialberuf nicht am Geld scheitert.

Ergotherapie

In Schleswig-Holstein seit 2019 schulgeldfrei – das Land übernimmt die Schulkosten. Materialkosten fallen nicht an; lediglich eine Urkundengebühr von derzeit 40,00 € wird am Ende der Ausbildung fällig.

Pflege

Die Pflegeausbildung ist bundesweit schulgeldfrei – und du bekommst eine Ausbildungsvergütung.

Podologie

Ebenfalls schulgeldfrei – das Land trägt die Kosten der Ausbildung.
So entstehen dir für die Ausbildung selbst keine Schulgebühren. Etwaige Anmelde- oder Prüfungsgebühren findest du transparent auf der jeweiligen Seite deines Bildungsangebots.

Welche Unterstützung passt zu mir?

Aufstiegs-BAföG

Für wen

Teilnehmende Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

Was es bedeutet

bis zu 75 % der Lehrgangskosten, dazu Unterhalt bei Vollzeit

Weiterbildungsbonus SH

Für wen

Angestellte mit Job in SH

Was es bedeutet

60 % Zuschuss, bis 5.000 € pro Weiterbildung

Weiterbildungsstipendium

Für wen

Menschen unter 25 nach besonders erfolgreichem Ausbildungsabschluss

Was es bedeutet

bis zu 9.135 € in drei Jahren

Bildungsurlaub

Für wen

Beschäftigte in SH

Was es bedeutet

5 freie Arbeitstage pro Jahr

Aufstiegs-BAföG für den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

Du willst dich zur Führungs- oder Fachkraft weiterentwickeln? Für die Aufstiegsfortbildung zur/zum Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) greift das Aufstiegs-BAföG (AFBG) – unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen. Das macht diese Weiterbildung besonders attraktiv: Ein großer Teil der Kosten wird übernommen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden mit 50 % bezuschusst (bis max. 15.000 €) – diesen Teil musst du nicht zurückzahlen.
  • Für die restlichen 50 % kannst du ein zinsgünstiges KfW-Darlehen aufnehmen.
  • Bestehst du die Prüfung, werden davon noch einmal 50 % erlassen. Unterm Strich sind so bis zu 75 % geschenkt.
  • Bei einer Existenzgründung wird das Restdarlehen vollständig erlassen.

Unterstützung bei Vollzeit

Bei Vollzeitlehrgängen gibt es zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen Zuschuss zum Lebensunterhalt – ohne Rückzahlung. Für Alleinstehende sind das aktuell bis zu rund 1.019 €/Monat, plus Erhöhungsbeträge für Partner/-in und Kinder (je 235 €) sowie ein Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende (150 € pro Kind).

Weitere Informationen und den BAföG-Rechner findest du hier: www.aufstiegs-bafoeg.de

Hinweis: Das Aufstiegs-BAföG ist an eine öffentlich-rechtlich geregelte Aufstiegsfortbildung gebunden. An der AGS trifft das auf den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) zu – nicht auf die schulgeldfreien Ausbildungen.

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein fördert mit dem Weiterbildungsbonus die berufliche Weiterbildung von Angestellten – ein Förderschwerpunkt ist die Pflege. Finanziert wird er aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Wie hoch ist der Bonus?

Als nicht rückzahlbarer Zuschuss übernimmt das Land 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, bis zu 5.000 € pro Weiterbildung. Mehrere Weiterbildungen pro Person und Kalenderjahr sind möglich.

Voraussetzungen

  • Du bist angestellt und in Schleswig-Holstein beschäftigt.
  • Die Maßnahme umfasst mindestens 16 Zeitstunden (Online-Weiterbildungen förderfähig, wenn überwiegend synchron).
  • Dein Arbeitgeber trägt mindestens 40 % der Kosten.
  • Der Bildungsträger ist ISO-9001- bzw. AZAV-zertifiziert – das erfüllt die AGS.

Wichtig zum Antrag

Der Antrag muss vor Beginn bewilligt sein und spätestens vier Kalenderwochen vorher digitalüber das Serviceportal des Landes gestellt werden (mit Servicekonto Plus / Online-Ausweisfunktion). Vorrangige Programme wie das Aufstiegs-BAföG sind zuerst zu nutzen.

Zum Antrag & Beratung: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach einem besonders erfolgreichen Ausbildungsabschluss – ein Programm des Bundes, koordiniert von der SBB.

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschüsse von insgesamt bis zu 9.135 € in drei Jahren (max. 3.045 € pro Jahr), bei 10 % Eigenanteil je Maßnahme. Im ersten Jahr zusätzlich ein IT-Bonus von 250 €.

Wer wird gefördert?

Qualifizierte Absolvent:innen einer Berufsausbildung, die bei Aufnahme unter 25 Jahre alt und berufstätig (ab 15 Wochenstunden) oder arbeitssuchend gemeldet sind. Wer einen bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf erlernt hat, bewirbt sich direkt bei der SBB.

Weitere Informationen: www.sbb-stipendien.de

Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung)

Das Weiterbildungsgesetz (WBG SH) gibt dir das Recht, dich für Weiterbildung freistellen zu lassen.

Wie lange?

Grundsätzlich fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr (anteilig weniger bei weniger als fünf Arbeitstagen/Woche, bis zu sechs bei Wechselschicht).

Sammeln?

Ja – der Vorjahresanspruch lässt sich mit dem laufenden Jahr verbinden, wenn nötig.

Welche Angebote?

Anerkannte Weiterbildungen bei einem anerkannten Träger wie der AGS bzw. der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein. Viele unserer Seminare und Blockwochen sind bildungsurlaubsfähig – frag uns einfach.

Wir beraten dich gerne

Welche Förderung passt zu deiner Situation, welche Voraussetzungen gelten, wie kombinierst du Programme sinnvoll? Wir beraten dich landesweit – persönlich, telefonisch oder online.
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Beratungsgespräch zur beruflichen Orientierung.

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