Corona-Informationen

Für alle Veranstaltungen, Seminare, Lehrgänge oder Schulangebote gilt unser Hygienekonzept sowie ggf. weitere Vorgaben des Landes

Die Voraussetzung für die Durchführung aller unserer (!) Bildungsveranstaltungen in Präsenz ist die Umsetzung und Einhaltung unseres verbindlichen Hygienekonzepts (siehe unten), das für den gesamten Unternehmensverbund der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein gilt, sowie z. B. für unsere Gesundheitsfachschulen eigene bzw. weitergehende Verordnungen des Landes.

Bitte beachten Sie zudem diese Empfehlungen für Teilnehmende, Dozenten/-innen & Beschäftigte (Stichwort: "Schnupfenplan").

Hygienekonzept des Unternehmensverbundes der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein

Der Unternehmensverbund der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein hat ständig das Bestreben, seinen Teilnehmern (Um die Lesbarkeit der Informationen zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen in der Regel die männliche Form verwandt. Es sind jedoch jeweils alle Personen jedweder geschlechtlicher Identität gemeint), freiberuflichen Dozenten, Gästen und Mitarbeitern einen Aufenthalt bzw. eine Arbeit im jeweiligen Unternehmen zu ermöglichen, bei dem die Gesundheit jedes einzelnen nicht gefährdet wird. Dies gilt natürlich insbesondere in den Zeiten einer weltweiten Pandemie.

Dies gilt natürlich insbesondere in den Zeiten einer weltweiten Pandemie. Unser Bestreben ist es weiterhin, die Bildungsdienstleistungen in gewohnter Qualität und gesundheitlicher Sicherheit fortzuführen. Dazu nutzen wir neue Wege, greifen auf bewährte Unterrichtsmethoden und die Nutzung neuer Medien zu. Unsere oberste Prämisse ist dabei der Gesundheitsschutz für alle Teilnehmer, freiberuflichen Dozenten, Mieter, Gäste und Mitarbeiter. Wir sehen es als unsere Verantwortung, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die Verbreitung der Pandemie einzudämmen und werden dieser Verantwortung mit aller Kraft nachkommen.

Das Hygienekonzept - gültig in dieser Form ab 09.05.2022 - umfasst organisatorische Maßnahmen sowie Maßnahmen des Arbeits- und Infektionsschutzes.

1. Grundlagen des Hygienekonzeptes

Die Verantwortlichkeit für alle Maßnahmen und Pläne im Unternehmensverbund trägt für jede Gesellschaft die jeweilige Geschäftsführung.

Die maßgeblichen Veröffentlichungen der zuständigen Behörden und Institutionen haben Eingang in das Hygienekonzept gefunden.

Alle Gesellschaften verpflichten sich, proaktiv das Geschehen zu verfolgen und nötige Anpassungen an die Geschäftsführung der Wirtschaftsakademie zu melden. Dieses betriebliche Hygienekonzept wird im Bedarfsfall angepasst.

2. Grundsätze zur Infektionshygiene

Im Hygienemanagement des Unternehmensverbundes wird die gesamte Einrichtung als eine Einheit betrachtet, da alle Bereiche von den regionalen Teams über Teilnehmer, freiberufliche Dozenten, Mieter, Gäste sowie Mitarbeiter mit Hygienefragen konfrontiert werden.

Die allgemeinen Hygieneanforderungen sind von allen einzuhalten.

3. Organisatorisches

  • Das Betriebsgelände dürfen nur asymptomatische Personen betreten, es sei denn, die Unbedenklichkeit in Bezug auf ein Ansteckungsrisiko ergibt sich aus den Empfehlungen des Unternehmensverbundes für Mitarbeiter, Dozenten und Teilnehmer zu Krankheitsanzeichen ("Schnupfenplan") bzw. ist ärztlich abgeklärt.
  • Das Betriebsgelände dürfen ebenfalls keine Personen betreten, für die behördlich Quarantäne angeordnet worden oder vorgeschrieben ist.
  • Die Arbeit und der Unterricht in den Räumen des Unternehmensverbundes finden jederzeit und ausschließlich unter den festgelegten hygienischen Maßnahmen und den Infektionsschutzmaßnahmen statt.
  • Soweit in diesem Hygienekonzept ein qualifizierter Mund-Nasenschutz (Maske) empfohlen ist, sollte es sich um eine medizinische oder vergleichbare Maske oder eine Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 handeln.
  • Um die Anzahl der Teilnehmer, die sich zeitgleich im Gebäude aufhalten, zu reduzieren, können ggf. die Anfangszeiten und Endzeiten des Unterrichtes verändert und verbindliche Pausenzeiten festgelegt werden. Die Festlegung erfolgt gesellschafts- und standortbezogen.
  • Zum korrekten Umgang mit Desinfektionsmitteln und weiterem Material wird informiert; der Unternehmensverbund stellt die fortlaufende Beschaffung (ausgenommen Mund-Nasenschutz) sicher.

4. Maßnahmen im Gebäude

  • Im Eingangsbereich und an weiteren Stellen im Gebäude hängen Hinweisschilder zum Infektionsschutz aus, die z. B. über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene sowie zum empfohlenen Tragen eines Mund-Nasenschutzes informieren.
  • Ansammlungen von Menschen sind zu vermeiden; soweit dies nicht möglich ist, sollen Schutzabstände (möglichst 1,5 Meter) zwischen den Einzelnen eingehalten werden.
  • Die zentralen Desinfektionsmittelspender (z. B. bei den Eingangstüren und in Sanitärbereichen) sollen regelmäßig, mindestens immer beim Betreten des Gebäudes, genutzt werden.
  • Die genutzten Unterrichts- und Konferenzräume werden täglich professionell gereinigt.
  • Mehrfach täglich soll eine Stoßlüftung (mindestens nach jeder Einheit einer Präsenzveranstaltung, möglichst aber alle 20 Minuten bei weit geöffneten Fenstern) der Unterrichtsräume erfolgen. Wenn keine Lüftung möglich ist, ist der Raum für Präsenzveranstaltungen nicht geeignet.
  • Das Rauchen ist im Gebäude verboten. Auf dem Betriebsgelände müssen Teilnehmer, freiberufliche Dozenten, Mieter, Gäste und Mitarbeiter so rauchen, dass die Regelungen dieses Konzeptes eingehalten werden.

5. Zusätzliche Maßnahmen in den Gästehäusern

  • Es gelten die gleichen Maßnahmen wie für das allgemeine Gebäude (Punkt 4).
  • Das Betreten der Gästehäuser ist nur Mietern und Mitarbeitern sowie Besuchern erlaubt. Lieferungen sind an der Eingangstür des Gebäudes entgegenzunehmen.
  • Außerhalb des eigenen Zimmers wird das Tragen eines qualifizierter Mund-Nasenschutz empfohlen.

6. Maßnahmen für alle Mitarbeiter

  • Jeder Mitarbeiter ist angehalten, alle notwendigen Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung ständig zu beachten und die Umsetzung dieses Hygienekonzeptes zu unterstützen.
  • Die Mitarbeiter werden per E-Mail bzw. Intranet über das Hygienekonzept informiert.

7. Maßnahmen für Unterrichtende

  • Die Unterrichtenden sind für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen während des Unterrichtes verantwortlich.
  • Unterrichtende werden über Aushänge bzw. Internet über das Hygienekonzept informiert.

8. Maßnahmen für Teilnehmer, Mieter und Gäste

  • Jeder Teilnehmer, Mieter und Gast ist angehalten, alle notwendigen Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung ständig zu beachten.
  • Teilnehmer, Mieter und Gäste werden über Aushänge bzw. Internet über das Hygienekonzept informiert.

9. Umgang mit Verdachts-/Erkrankungsfällen
Besteht bei einem Teilnehmer, freiberuflichen Dozenten, Mieter, Gast oder Mitarbeiter der Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung, wird wie folgt vorgegangen:

  • Die Person wird umgehend nach Hause geschickt und aufgefordert, telefonischen Kontakt zu ihrem Hausarzt aufzunehmen.
  • Die Kontaktflächen im Betrieb (z. B. Arbeitsplatz, Toiletten, Türgriffe, Tastaturen, Telefone) werden gründlich gereinigt.

  • Der Arzt entscheidet über das weitere Vorgehen. Das Gesundheitsamt kann dann in Ab-sprache mit dem Unternehmensverbund weitere Regelungen, z. B. hinsichtlich des Um-gangs mit möglichen Kontaktpersonen, treffen.

  • Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss die Person in häuslicher Quarantäne bleiben, soweit dies nicht durch rechtliche Vorgaben anders geregelt ist oder vom Gesund-heitsamt anders entschieden wird.

  • Bei positivem Testergebnis bleibt die Person solange in häuslicher Quarantäne, wie dies angeordnet wurde bzw. vorgeschrieben ist. Dies gilt auch bei milden Krankheitsverläufen. Über das Gesundheitsamt werden ggf. weitere Maßnahmen festgelegt.

  • Über den Zeitpunkt der Rückkehr in den Unternehmensverbund entscheidet der behan-delnde Arzt bzw. das zuständige Gesundheitsamt oder die rechtlichen Vorgaben.

  • Grundsätzlich wird in enger Abstimmung mit dem Betroffenen individuell geklärt, wie in der Quarantäne verfahren wird (Home-Office, Überstundenabbau, Online-Unterricht für die Gruppe etc.).

Anlage: Gegebenenfalls örtliche oder gesellschaftsrechtliche Zusatzregelungen

Anlage 1: Zusatz- und Sonderregelungen der Kleemannschulen GmbH (KMS) und der schulischen Bereiche der AGS sowie der DHSH

  • Für die oben genannten Bereiche können durch staatliche Aufsichtsbehörden gesonderte Regelungen gelten, die von diesem Hygienekonzept abweichen; diese Regelungen gehen dem Hygienekonzept vor. Die einzelnen Bereiche informieren ihre Teilnehmer, freiberuflichen Dozenten, Gäste und Mitarbeiter darüber jeweils gesondert.

(Stand: 06.05.2022)


Zurück