Hausordnung
Aufgrund des § 315 des BGB wird auf Beschluss der Geschäftsleitersitzung vom 27.05.2019 für den Unternehmensverbund der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH die nachstehende Hausordnung erlassen.
Präambel
Alle Mitarbeiter[1], Teilnehmer, Schüler, Studenten und freiberuflich Tätige und alle anderen, die sich im Gebäude aufhalten, - nachfolgend auch sämtliche Besucher genannt - übernehmen nach den rechtlichen Vorgaben die Verantwortung für ein harmonisches Miteinander. Für das Wohlbefinden aller steht die Rücksichtnahme in unserem Unternehmen an erster Stelle. Sämtliche Besucher dürfen wegen ihrer Rasse, ihres Geschlechtes, ihrer Sprache und Herkunft, ihrer sexuellen Identität, ihrer religiösen und politischen Anschauungen weder benachteiligt noch bevorzugt werden. In diesem Sinne akzeptieren und leben wir die folgende Hausordnung des Unternehmensverbundes der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH nach unserem Leitbild.
1 Allgemeine Regelungen
Die Gebäude sind in der Regel ab 06:30 Uhr geöffnet.
Um das Wohlbefinden aller Klassen und Kurse zu gewährleisten, werden die Räume beim Verlassen ordentlich und sauber hinterlassen (Fenster schließen, ggf. Licht ausschalten, Heizkörperthermostatventil zudrehen, selbst verursachte Verunreinigungen entfernen und Moderationskoffer zurück in das Sekretariat bringen).
In den PC-Räumen gelten besondere Regelungen im Umgang mit dem PC. Im Falle von Manipulationen und Beschädigungen erfolgen disziplinarische Maßnahmen.
Fundsachen können beim Empfang/Sekretariat abgegeben werden.
In den geschlossenen Räumen ist das Rauchen untersagt. Das Rauchen auf dem Unternehmensgelände sollte in den mit Aschenbechern ausgestatteten Bereichen erfolgen. Zigarettenstummel sind stets in den Aschenbecher zu entsorgen. Dies gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas.
Der Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel ist auf dem Gelände verboten. Ausnahmen für Sonderveranstaltungen werden vorab bekanntgegeben.
Auf dem Gelände ist das Verteilen von Druckschriften und Werbematerial, das Anbringen von Aufklebern und Plakaten sowie die Nutzung von Werbeträgern ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der Geschäftsführung untersagt.
Die Mitnahme von Tieren ist im Unternehmen nicht gestattet. Andere Regelungen werden gesondert bekannt gegeben.
2 Parkplatzregelung
Auf dem Gelände gelten die Vorschriften der StVO. Die Hinweisschilder zur Regelung des Fahr- und Fußgängerverkehrs sind zu beachten.
Fahrzeuge dürfen auf dem Unternehmensgrundstück nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen abgestellt werden.
Die auf den vorgesehenen Abstellplätzen untergebrachten Fahrzeuge sind gegen Diebstahl zu sichern.
Das Parken auf den gesondert ausgewiesenen Parkplätzen ist nur von Berechtigten zu nutzen.
Die Feuerwehr-Zufahrten auf dem Gelände sind stets freizuhalten. Bei Nichtbeachtung werden KFZ kostenpflichtig entfernt.
3 Unfallfürsorge
Alle allgemeingültigen Regelungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Verhütung von Unfällen sind zu beachten. Erkennbar drohende Gefahren und eingetretene Schäden müssen im Sekretariat oder dem Hausmeister umgehend gemeldet werden.
Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Teilnehmer und Studenten in Werkräumen, den Bibliotheken und Medienräumen nur unter Aufsicht aufhalten und Geräte und Einrichtungen nur nach Anleitung bedienen.
Die Nutzung und das Mitbringen von eigenen Haushaltsgeräten ist in den Räumlichkeiten untersagt.
Bei Mitnahme privater elektronischer Geräte trägt jeder Nutzer die Verantwortung, dass sich diese in einem sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand befinden. Schäden, die durch private elektronische Geräte entstehen, gehen zu Lasten des Besitzers/Nutzers.
Um Unfälle zu vermeiden dürfen Skateboards, Roller und ähnliche Fortbewegungsmittel im Gebäude nicht benutzt werden.
Bei einem Unfall ist das Sekretariat sofort zu benachrichtigen. Im Rahmen der Möglichkeiten ist Erste Hilfe zu leisten und, wenn nötig, ärztliche Hilfe zu organisieren.
Bei Feueralarm sind die Vorschriften des Rettungsplans zu befolgen.
Verhaltensregeln zur Brandverhütung:
- Offenes Feuer und brennende Kerzen sind verboten.
- Fehlerhafte Geräte und Leitungen (Kabel, Stecker) sind sofort außer Betrieb zu nehmen.
4 Unternehmensverbote
Auf dem Gelände ist das Mitführen der folgenden Sachen ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der Geschäftsführung untersagt:
- Messer, Schusswaffen, andere Waffen und waffenähnliche Sachen,
- gesundheitsschädliche, giftige, ätzende, stark färbende, leicht entzündliche und radioaktive Stoffe,
- Gasflaschen, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge,
- Feuerwerkskörper, pyrotechnisches Material und Sprengstoffe,
- unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Drogen,
- rassistisches, fremdenfeindliches Propagandamaterial und Datenmaterial, dessen Besitz strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Das Fotografieren und Filmen von Personen und Unterrichtsmaterialien ist ohne vorherige Einwilligung verboten.
5 Abschließende Regelung
Eine etwaige Unwirksamkeit einer Regelung dieser Hausordnung berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
Die Geschäftsführung behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Hausordnung angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Schadensersatzansprüche werden in sämtlichen Fällen vorbehalten.
Bei strafrechtlichen Verstößen wird grundsätzlich die Polizei eingeschaltet.
6 Inkrafttreten
Die Hausordnung tritt am 25.07.2019 in Kraft.
[1] Um die Lesbarkeit der Informationen zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen in der Regel die männliche Form verwandt. Es sind jedoch jeweils alle Personen jedweder geschlechtlicher Identität gemeint.